Der Beginn einer Ausbildung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Eigenständigkeit und finanzieller Unabhängigkeit. Dieser Übergang bringt jedoch auch eine Reihe von organisatorischen Aufgaben mit sich, die sorgfältig geplant werden sollten. Wenn Auszubildende die notwendigen Formalitäten frühzeitig erledigen, können sie sicherstellen, dass sie optimal abgesichert sind und sich voll auf ihre berufliche Entwicklung konzentrieren können. Woran sie denken sollten:

Eröffnung eines Girokontos
Ein eigenes Girokonto ist unerlässlich, da die Ausbildungsvergütung in der Regel bargeldlos überwiesen wird. Viele Banken bieten spezielle Konto-Modelle für Auszubildende an, die häufig gebührenfrei sind. Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen, um ein Konto zu finden, das den individuellen Bedürfnissen entspricht. Übrigens: Wer noch nicht volljährig ist, benötigt zur Kontoeröffnung die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Krankenversicherung
Mit dem Eintritt in die Ausbildung endet in der Regel die Familienversicherung - Azubis müssen also eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Der Arbeitgeber meldet den Auszubildenden bei der vom Azubi ausgewählten Krankenkasse an und zahlt auch einen Arbeitgeberanteil an die Krankenversicherung, wie auch für die Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung. Es ist wichtig, sich im Vorfeld für eine Krankenkasse zu entscheiden und die Mitgliedschaft nachzuweisen. Die AOK beispielsweise betont, dass Auszubildende die Krankenversicherung am besten bereits vor Beginn des ersten Ausbildungstags abschließen, spätestens aber bis 14 Tage danach. Andernfalls versichere der Arbeitgeber sie in der Krankenkasse, in der sie zuvor familienversichert waren.
Haftpflicht und BU

Mit dem Start der Ausbildungszeit sind viele junge Menschen nicht mehr grundsätzlich über ihre Eltern mitversichert. Es ist also zu prüfen, in welchen Fällen noch Versicherungsschutz über die Eltern besteht. Unverzichtbar ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung, die einspringt, wenn einem Dritten unbeabsichtigt ein Schaden zugefügt wird. „Für Azubis gibt es bereits Angebote ab 40 Euro im Jahr - eine Investition, die definitiv richtig ist, da eventuelle Schadensersatzansprüche leicht hohe Summen erreichen können“, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg. Auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann sinnvoll sein, um sich gegen das Risiko abzusichern, aufgrund von Krankheit oder Unfall den erlernten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Auszubildende erhalten in der Regel keine finanzielle Unterstützung vom Staat, wenn sie wegen einer Erkrankung dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Der Vorteil: Je früher man eine BU abschließt, desto günstiger ist sie.


Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitsgebers an Mitarbeiter und Azubis in Höhe von bis zu 40 Euro im Monat. Sie können in eine Sparanlage investiert werden. Gedacht ist dies für den Vermögensaufbau, häufig mit Blick auf die Altersvorsorge, wobei man sich das Geld auch nach rund sieben Jahren auszahlen lassen kann. Es ist daher ratsam, sich beim Arbeitgeber über VL zu informieren und sie als Baustein für den frühzeitigen Vermögensaufbau zu nutzen.
Steuerliche Aspekte
Wer Geld verdient, muss in der Regel neben seinen Sozialabgaben auch Steuern zahlen. Bei Auszubildenden ist das der Fall, wenn sie im Jahr mehr als 12.084 Euro (Stand 2025) verdienen. Erst dann werden Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig, also bleiben circa 1385 Euro monatlich steuerfrei. Der Arbeitgeber benötigt dazu die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden steuerlich erfassten Bürger in Deutschland versendet und gilt lebenslang. Sollte diese Nummer noch nicht vorliegen, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern online angefordert werden.